Engagementvertrag, Duo HeartVoice:

  Der Engagementvertrag wird abgeschlossen zwischen dem im Anschluss bezeichneten Veranstalter (V) und Kurt Wagner sowie Carmen Bergmann vom Duo www.heartvoice.at

 

  • Die Gestaltung des Programms und des techn. Arrangement wird im Einvernehmen mit dem Veranstalter der Musikgruppe HeartVoice frei überlassen. 
  • Die Bühnengröße bzw. Auftrittsfläche muss mindestens 2 m breit und 2 m tief sein.
  • Bei Veranstaltungen im Freien muss die Bühne seitens des V so stabil überdacht sein, dass die gesamte Musikanlage unter keinen Umständen durch Nässe Schaden erleidet. 
  • Der V verpflichtet sich, für eine ausreichende Absicherung des Stromkreises (1x 230 V/10A). Bei Schäden der Musik- und Lichtanlage durch Biltzschlag haftet der V. 
  • Für eine ausreichende Zufahrt bis zur Musikerbühne ist zu sorgen. 
  • Der V erklärt sich weiters bereit, für die Musiker ein ordentliches Quartier, wenn es zweckmäßig erscheint, zur Verfügung zu stellen. 
  • Speisen und Getränke sind für die Musiker und deren Mitarbeiter vom V beizustellen. 
  • Bei Unfall, Krankheit oder Todesfall seitens der Musiker sowie des Veranstalters ist der Vertrag gegenstandslos. 
  • Bei Nichteinhaltung des Vertrages durch den V ist eine Stornogebühr von 50 % der vereinbarten Gage zu bezahlen. 
  • Bei sonstiger Verhinderung der Musikgruppe ist dem Veranstalter eine Ersatzgruppe zur Verfügung zu stellen. 
  • Pro Musiker ist eine Person bei freiem Eintritt einzulassen. 
  • AKM- Meldung und deren Kosten bestreitet der V. 
  • Bei einer unverbindlichen Buchungsanfrage an HeartVoice bleibt der angefragte Termin 10 Tage lang bis zur Buchungsbestätigung reserviert.
  • Die Gage ist unmittelbar nach der Veranstaltung in bar oder mit Bankkarte zu bezahlen.